AGBs

Vertragsgrundlage

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage und den Bestandteil sämtlicher Vertragsverhältnisse zwischen der Firma Patrick May Hoppeburgverleih (im Folgenden “Vermieter”) und dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden “Mieter”). Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein.

Angebote

Alle Angebote sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn beide Seiten die schriftliche Auftragsbestätigung unterschreiben.

Stornierung

Der Mieter kann bis zu zwei Tage vor der Veranstaltung kostenlos stornieren. Bei Stornierung am Tag der Veranstaltung fallen 80 % des Mietpreises als Gebühr an.

Wetter

Bei schlechtem Wetter (starker Regen oder Sturm) kann der Mieter die Buchung bis zum Vortag kostenfrei per E-Mail stornieren. Die Wetterprognose wird geprüft, und bei Zweifeln kann die Garantie verweigert werden.

Zahlung

Die Rechnung ist in der Regel am Tag der Abholung oder Veranstaltung in bar oder in Absprache per Überweisung zu begleichen. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Überprüfung bei Übergabe

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Übergabe auf erkennbare Mängel zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Mit der Übernahme bestätigt der Mieter, dass sich die Geräte in funktionstüchtigem und vertragsgemäßem Zustand befinden. Der Mieter trägt die Verantwortung für den Transport. Aus versicherungstechnischen Gründen ist es dem Vermieter nicht gestattet, beim Be- oder Entladen zu helfen.

Verantwortung

Nach Übernahme der Mietgegenstände, übernimmt der Mieter die volle Verantwortung für diese. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden oder Unfälle. Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. Die Hüpfburgen dürfen nicht bei starkem Wind oder Regen genutzt werden. Schuhe, spitze Gegenstände, Essen & Trinken sowie Brillen sind auf der Hüpfburg untersagt. Erwachsene dürfen wegen der hohen Punktbelastung die Hüpfburgen nicht benutzen. Benutzen Sie die Hüpfburgen in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen (z.B. Bäumen) auf freien Gelände. Die Wände dürfen nicht zum klettern oder als Sprungwand benutzt werden. Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen. Der Mieter muss sicherstellen, dass während der gesamten Nutzungsdauer mindestens eine volljährige Person für die Betreuung der Hüpfburgen anwesend ist. Im Schadensfall werden die Reparaturkosten bzw. bei Verlust der Wiederbeschaffungswert dem Mieter in Rechnung gestellt. Eigene Reparaturen durch den Mieter sind unzulässig. Werden Geräte, Mietgegenstand stark verschmutzt oder nass zurückgegeben, so wird ein angemessener Reinigungsaufwand berechnet. Für fernmündlich übermittelte Informationen übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Vermieter ist berechtigt, Kundendaten zu speichern und im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit zu verwenden. 

Haftung

Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die auf das Ausbleiben oder die fehlerhafte Funktion von Geräten oder Veranstaltungen zurückzuführen sind. Sollte ein bestätigter Termin vom Vermieter nicht eingehalten werden können, werden bereits gezahlte Beträge zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Eine Haftung für Ausfälle oder Schäden, die durch Dritte oder Vorlieferanten verursacht werden, wird ausgeschlossen.

Rückgabe

Wird das Material nicht rechtzeitig zurückgebracht, kann eine Nachgebühr erhoben werden. Der Mieter ist auch für Schäden verantwortlich, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.

Auf- und Abbau

Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass der Veranstaltungsort für Auf- und Abbau gut zugänglich ist, insbesondere mit einem großen Transportfahrzeug. Die Fläche für den Aufbau muss eben und sauber sein (z. B. Rasen, Teer oder Asphalt). Etwaige Sondergenehmigungen für die Zufahrt zum Veranstaltungsort sind vom Mieter einzuholen. Auch anfallende GEMA-Gebühren sowie TÜV-Abnahmen auf Veranlassung des Ordnungsamtes trägt der Mieter. Falls in der Auftragsbestätigung vermerkt, stellt der Mieter Helfer für den Auf- und Abbau zur Verfügung. Zu Werbezwecken können Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden. Mit Vertragsabschluss erklärt der Mieter sein Einverständnis zur Nutzung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen durch den Vermieter.

Verstöße

Bei Verstößen gegen die AGB oder Anweisungen können Vertragsstrafen verhängt werden.

Sonstiges

Falls einzelne Bestimmungen unwirksam sind, bleibt der Rest gültig

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